Meisterschule
  • Fliesenleger/in
  • Maurer/in und Betonbauer/in
  • Zimmerer/in

Ziel, Allgemeines

Vorbereitung auf die Teile I - IV der Meisterprüfung.

Die Meisterschulen sind als Fachschulen staatlich anerkannt.

Der Vollzeitunterricht über 2 Schulhalbjahre beginnt für Zimmerer Ende Januar, für Fliesenleger und Maurer Anfang Februar.

Als Meister mit mittlerem Bildungsabschluss kann man in die Fachstufe der 2-jährigen Technikerschule eintreten, womit auch der Erwerb der Fachhochschulreife möglich ist.

Aufnahmevoraussetzungen

Bestandene Gesellenprüfung oder entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Maßgebend für die Aufnahmeentscheidung sind:
  • das Berufschulabschlusszeugnis
  • gegebenenfalls die anrechenbare Praxiszeit (eine Mindestzeit wird nicht verlangt)
  • ein nachgewiesener Härtefall

Aufnahmeantrag

Anträge sollten 4 Monate vor dem Beginn des Lehrganges mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

Die Mitteilungen über die Aufnahme erfolgen in der Regel spätestens zwei Monate vor Beginn der jeweiligen Ausbildungsgänge. Später eingehende Bewerbungen können im Rahmen verfügbarer oder frei werdender Plätze (Nachrückverfahren) berücksichtigt werden.

Auswahlverfahren

Gibt es mehr Bewerber/innen als Ausbildungsplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Dies richtet sich nach der Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnisses und der Dauer der anrechenbaren Berufstätigkeit.

Meisterprüfung

Über die Zulassung entscheidet allein die Handwerkskammer zusammen mit dem zuständigen Meisterprüfungsausschuss. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn des Meisterkurses mit der Handwerkskammer in Verbindung, um die Zulassung zur Meisterprüfung abzuklären. Die Meisterprüfung wird vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Stuttgart abgenommen. Die Teile I und II werden zeitlich versetzt zu den Teilen III und IV geprüft.

Schulgebühren

Sie sind zu Beginn jeden Schulhalbjahres an den Schulträger zu entrichten. Zur Zeit belaufen sich die Kosten für Maurer auf etwa € 525.- , für Zimmerer und Fliesenleger ca. € 555,- pro Schulhalbjahr.

Lernmittel / Exkursionen

Für Bücher, Zeichengeräte etc. sowie Studienfahrten und Besichtigungen werden erfahrungsgemäß bis zu € 920.- benötigt.

Förderungen

Je nach Voraussetzung können finanzielle Förderungen beantragt werden:
  • bei den Arbeitsagenturen oder der Rentenversicherung (Rehabilitationsfälle)
  • nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Landratsamt
    www. bafoeg.bmbf.de
  • nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sog. Meister-BAföG) bei den genannten Ämtern als Unterhaltszuschuss und/oder Darlehen
    www.meister-bafoeg.de
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