Meisterschule
- Fliesenleger/in
- Maurer/in und Betonbauer/in
- Zimmerer/in
Ziel, Allgemeines
Vorbereitung auf die Teile I - IV der Meisterprüfung.
Die Meisterschulen sind als Fachschulen staatlich anerkannt.
Der Vollzeitunterricht über 2 Schulhalbjahre beginnt für Zimmerer Ende Januar,
für Fliesenleger und Maurer Anfang Februar.
Als Meister mit mittlerem Bildungsabschluss kann man
in die Fachstufe der 2-jährigen Technikerschule
eintreten, womit auch der Erwerb der
Fachhochschulreife möglich ist.
Aufnahmevoraussetzungen
Bestandene Gesellenprüfung oder entsprechende Abschlussprüfung
in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Maßgebend für die Aufnahmeentscheidung sind:
- das Berufschulabschlusszeugnis
- gegebenenfalls die anrechenbare Praxiszeit (eine Mindestzeit wird nicht verlangt)
- ein nachgewiesener Härtefall
Aufnahmeantrag
Anträge sollten 4 Monate vor dem Beginn des Lehrganges mit folgenden
Unterlagen eingereicht werden:
Die Mitteilungen über die Aufnahme erfolgen in der Regel
spätestens zwei Monate vor Beginn der jeweiligen Ausbildungsgänge.
Später eingehende Bewerbungen können im Rahmen verfügbarer oder frei werdender
Plätze (Nachrückverfahren) berücksichtigt werden.
Auswahlverfahren
Gibt es mehr Bewerber/innen als Ausbildungsplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Dies
richtet sich nach der Durchschnittsnote des
Berufs
schulabschlusszeugnisses und der Dauer der anrechenbaren Berufstätigkeit.
Meisterprüfung
Über die Zulassung entscheidet allein die Handwerkskammer zusammen mit dem
zuständigen Meisterprüfungsausschuss.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn des Meisterkurses mit der
Handwerkskammer in Verbindung, um die Zulassung zur Meisterprüfung abzuklären.
Die Meisterprüfung wird vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss der
Handwerkskammer Stuttgart abgenommen.
Die Teile I und II werden zeitlich versetzt zu den Teilen III und IV geprüft.
Schulgebühren
Sie sind zu Beginn jeden Schulhalbjahres an den Schulträger zu entrichten.
Zur Zeit belaufen sich die Kosten für Maurer auf etwa € 525.- ,
für Zimmerer und Fliesenleger ca. € 555,- pro Schulhalbjahr.
Lernmittel / Exkursionen
Für Bücher, Zeichengeräte etc. sowie Studienfahrten und
Besichtigungen werden erfahrungsgemäß bis zu € 920.- benötigt.
Förderungen
Je nach Voraussetzung können finanzielle Förderungen beantragt werden:
- bei den Arbeitsagenturen oder der Rentenversicherung (Rehabilitationsfälle)
- nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Landratsamt
www. bafoeg.bmbf.de
- nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sog. Meister-BAföG)
bei den genannten Ämtern als Unterhaltszuschuss und/oder Darlehen
www.meister-bafoeg.de